Brutto-Netto-Tabelle 2026
Nettogehalt pro Monat in Steuerklasse I, ohne Kinder (ab 23 Jahren), ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %:
| Brutto | Lohnsteuer | Netto | Arbeitgeberkosten |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 88,16 € | 1.476,84 € | 2.426,00 € |
| 2.500 € | 187,33 € | 1.768,92 € | 3.032,50 € |
| 3.000 € | 293,08 € | 2.054,42 € | 3.639,00 € |
| 3.500 € | 405,50 € | 2.333,25 € | 4.245,50 € |
| 4.000 € | 524,50 € | 2.605,50 € | 4.852,00 € |
| 4.500 € | 650,16 € | 2.871,09 € | 5.458,50 € |
| 5.000 € | 782,41 € | 3.130,09 € | 6.065,00 € |
| 6.000 € | 1.074,33 € | 3.641,58 € | 7.258,22 € |
| 7.000 € | 1.430,33 € | 4.179,58 € | 8.365,72 € |
| 8.000 € | 1.810,33 € | 4.679,96 € | 9.473,22 € |
Ab etwa 7.700 € brutto im Monat (Steuerklasse I) fällt Solidaritätszuschlag an. Bei 2.000 € liegt das Gehalt noch im Übergangsbereich (Midijob) mit verminderten Sozialabgaben.
So wird aus Brutto Netto
Vom Bruttogehalt zieht der Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab und überweist sie an Finanzamt und Krankenkasse:
- Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, abhängig von der Steuerklasse.
- Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer, aber erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (40.700 € in Steuerklasse III); darüber gilt eine Milderungszone.
- Kirchensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Kirche sind.
- Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
- Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse und Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %), bis 5.812,50 € im Monat. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag um 0,25 % je Kind.
Beispiel: 4.000 € brutto in Steuerklasse I
- Sozialabgaben: 372 € Rente + 52 € Arbeitslosigkeit + 350 € Krankenkasse + 96 € Pflege = 870 €
- Lohnsteuer: 524,50 €, kein Solidaritätszuschlag
- Netto: 4.000 − 870 − 524,50 = 2.605,50 € (mit 9 % Kirchensteuer 2.558,30 €)
Welche Steuerklasse passt?
- I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende.
- II: Alleinerziehende; der Entlastungsbetrag von 4.260 € senkt die Lohnsteuer.
- III und V: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit sehr unterschiedlichem Einkommen. Wer mehr verdient, nimmt III, der Partner V.
- IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen (auch IV mit Faktor möglich).
- VI: für einen zweiten oder weiteren Job neben dem Hauptjob.
Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Abzug. Die tatsächliche Einkommensteuer wird mit der Steuererklärung festgesetzt; zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommen Sie dann zurück.
Minijob, Midijob und Arbeitgeberkosten
Im Minijob bis 603 € im Monat zahlen Sie keine Steuern und nur 3,6 % Rentenversicherung (Befreiung auf Antrag möglich). Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € steigen Ihre Sozialabgaben langsam an. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Brutto seinen Anteil zur Sozialversicherung (rund 21 %) sowie Umlagen; der Rechner berücksichtigt die Insolvenzgeldumlage von 0,15 %, nicht aber die U1/U2-Umlagen, die je nach Krankenkasse rund 1,5–3 % betragen.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von 3.000 € brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 rund 2.054,42 € netto. In Steuerklasse III sind es deutlich mehr; die Tabelle im Rechner zeigt alle Steuerklassen.
Wie viel Netto sind 4.000 € brutto?
2026 in Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer: 2.605,50 € netto. In Steuerklasse III: 2.928,17 €, in Steuerklasse V: 2.185,08 €.
Wie viel Prozent vom Brutto bleibt netto?
Bei mittleren Gehältern in Steuerklasse I meist 60–68 %. Je höher das Gehalt, desto geringer der Anteil, weil der Steuersatz steigt; oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt dagegen der Anteil der Sozialabgaben.
Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Nur wer eine Jahreslohnsteuer von mehr als 20.350 € zahlt (40.700 € bei Zusammenveranlagung). Das entspricht in Steuerklasse I etwa 7.700 € brutto im Monat.
Wie rechne ich Netto in Brutto um?
Wählen Sie im Rechner „Netto → Brutto“ und geben Sie Ihr Wunschnetto ein. Der Rechner sucht das Bruttogehalt, das nach Steuern und Abgaben genau diesen Betrag ergibt.
Der Rechner gilt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland ohne Freibeträge, Sachbezüge oder Einmalzahlungen. Die Ergebnisse sind unverbindlich; maßgeblich ist Ihre Gehaltsabrechnung.